1 WINTRINGHAM LLP: Person mit maßgeblichem Einfluss

  • Überblick

    Unternehmensname1 WINTRINGHAM LLP
    UnternehmensstatusAktiv
    RechtsformLimited Liability Partnership
    Unternehmensnummer OC416752
    GerichtsbarkeitEngland/Wales
    Gründungsdatum

    Wer sind die Personen mit maßgeblichem Einfluss bei 1 WINTRINGHAM LLP?

    Personen mit maßgeblichem Einfluss
    NameBenachrichtigt amAdresseAufgehört
    Mr Hugo William John Llewelyn
    Wellington Square
    OX1 2JD Oxford
    University Of Oxford
    England
    16. Sept. 2022
    Wellington Square
    OX1 2JD Oxford
    University Of Oxford
    England
    Nein
    Nationalität: British
    Staatsangehörigkeit: England
    Arten der Kontrolle
    • Die Person hält unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 %, jedoch nicht mehr als 50 % der Stimmrechte an der LLP.
    • Die Person hält oder gilt als unmittelbar oder mittelbar berechtigt, an mehr als 25 %, jedoch nicht mehr als 50 % der Überschusswerte der LLP bei einer Liquidation zu partizipieren.
    Sir Andrew William Dilnot
    University Offices
    Wellington Square
    OX1 2JD Oxford
    University Of Oxford
    United Kingdom
    20. Dez. 2017
    University Offices
    Wellington Square
    OX1 2JD Oxford
    University Of Oxford
    United Kingdom
    Nein
    Nationalität: British
    Staatsangehörigkeit: England
    Arten der Kontrolle
    • Die Person hält unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 %, jedoch nicht mehr als 50 % der Stimmrechte an der LLP.
    • Die Person hält oder gilt als unmittelbar oder mittelbar berechtigt, an mehr als 25 %, jedoch nicht mehr als 50 % der Überschusswerte der LLP bei einer Liquidation zu partizipieren.
    Mr Ian Michael Laing
    University Offices
    Wellington Square
    OX1 2JD Oxford
    University Of Oxford
    United Kingdom
    01. Mai 2017
    University Offices
    Wellington Square
    OX1 2JD Oxford
    University Of Oxford
    United Kingdom
    Ja
    Nationalität: British
    Staatsangehörigkeit: England
    Arten der Kontrolle
    • Die Person hält unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 %, jedoch nicht mehr als 50 % der Stimmrechte an der LLP.
    • Die Person hält oder gilt als unmittelbar oder mittelbar berechtigt, an mehr als 25 %, jedoch nicht mehr als 50 % der Überschusswerte der LLP bei einer Liquidation zu partizipieren.

    Datenquelle

    • UK Companies House
      Das offizielle Register für Unternehmen im Vereinigten Königreich, das öffentlichen Zugang zu Unternehmensinformationen wie Namen, Adressen, Direktoren und Finanzberichten bietet.
    • Lizenz: CC0