Betrieb eines Inkassobüros für aussergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von eigenen und fremden Forderungen im In- und Ausland sowie deren Verwaltung für Dritte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder diesen Finanzdienstleistungen erbringen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.