Was ist der Unternehmenszweck?
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Unternehmungen durch Gewährung von Unterstützungen, Leistungen oder Beiträgen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist. Die Stiftung kann aus vorgängig geäufneten und gesondert ausgewiesenen Arbeitgeberbeitragsreserven Beiträge gemäss Art. 331, Abs. 3 OR an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Unternehmungen angeschlossen oder die sie selbst errichtet haben.