Merian'scher Unterstützungsfonds
Datos principales de la empresa
| Nombre de la empresa | Merian'scher Unterstützungsfonds |
|---|---|
| Forma jurídica | Fundación (Fund) |
| Estado de la empresa | activo |
| Registro mercantil | Basel-Stadt |
| Domicilio social | Basel |
| URL del registro mercantil | bs.chregister.ch |
| Última modificación | 08 may 2020 |
| CH-ID | CH-270-7003298-3 |
| FRC-ID | 1434633 |
| UID | CHE-165.390.149 |
¿Cuál es el propósito de la empresa?
Berechtigt um Unterstützungen nachzusuchen oder welche zu erhalten, sind in erster Linie ausschliesslich Descendenten des den Gründern gemeinschaftlichen Stammvaters, Herrn Joh. Jacob Merian - Wieland, sel., also bloss Nachkommen von Söhnen, seien es männliche, oder weibliche, ledige oder verheiratete (d.h. Töchter von direkten männlichen den Namen Merian tragenden Descendenten), und endlich Witwen von solchen Descendenten, so lange sie im Witwenstand verbleiben. Im Falle des Erlöschens der männlichen Descendenz der ersten Linie tritt an deren Stelle die directe männliche Descendenz von Herrn Gerichtsherrn Onophrion Merian (dem Zweiten), geboren 1566. Dieselben Rechte sollen geniessen solche Descendenten weiblicher Seite von den in erster Linie Berechtigten, welche mit Genehmigung der zuständigen Behörden den Namen Merian annehmen und tragen. Sofern auch diese in zweiter Linie Berechtigten sämtlich aussterben würden, so sollen die direkten männlichen Nachkommen von Herrn Ratsherrn Walter Merian-Falkner, geboren 1558, insofern sie noch den Namen Merian tragen, berechtigt werden. Unterstützungen sollen an solche vorstehend beschriebenen Familienmitglieder, welche sich der selben bedürftig ausweisen, entweder in Form von jährlich wiederkehrenden Beiträgen oder in Beiträgen zu einem bestimmten Zwecke, z.B. zur anständigen Erziehung der Kinder, zu Universitätsstudien etc. verabreicht werden. Insofern von den in erster Linie Berechtigten niemand sich als dieser Unterstützung bedürftig zeigen würde, oder wenn die denselben verabreichten Unterstützungen 4/5 des jährlichen Zinsenertrags bei Weitem nicht erreichen sollten, so ist die Commission berechtigt, mit Genehmigung der Familiensitzung andern, den Namen Merian tragenden und der zweiten oder der dritten Linie angehörenden und der Unterstützung bedürftigen Personen solche zu verabreichen; doch sollen diese Beiträge nie zwei Fünftel des jährlichen Zinsenbetrages überschreiten. Die Commission ist berechtigt sofern sich Unterstützte der Hilfe durch ihren Lebenswandel unwürdig erweisen, ihm dieselbe ganz oder teilweise zu entziehen.
¿Dónde se encuentra la empresa?
| a la atención de | c/o Dr. Markus W. Stadlin |
|---|---|
| Calle | Elisabethenstr. |
| Número | 30 |
| Ciudad | Basel |
| Código postal | 4051 |
| País | CH |
Registros e inscripciones en el registro mercantil
| Fecha | SHAB ID | Registro mercantil cantonal | Diario | Tipo de modificación | Documento |
|---|---|---|---|---|---|
| 1004885613 | BS | 2532 05 may 2020 |
| ||
Merian'scher Unterstützungsfonds, in Basel, CHE-144.676.338, Stiftung (SHAB Nr. 84 vom 01.05.2020, Publ. 1004881268). UID neu: CHE-165.390.149 [bisher: CHE-144.676.338]. | |||||
| 1004881268 | BS | 2412 28 abr 2020 |
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Merian'scher Unterstützungsfonds, in Basel, CHE-144.676.338, c/o Dr. Markus W. Stadlin, Elisabethenstr. 30, 4051 Basel, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 10.01.1867. Zweck: Berechtigt um Unterstützungen nachzusuchen oder welche zu erhalten, sind in erster Linie ausschliesslich Descendenten des den Gründern gemeinschaftlichen Stammvaters, Herrn Joh. Jacob Merian - Wieland, sel., also bloss Nachkommen von Söhnen, seien es männliche, oder weibliche, ledige oder verheiratete (d.h. Töchter von direkten männlichen den Namen Merian tragenden Descendenten), und endlich Witwen von solchen Descendenten, so lange sie im Witwenstand verbleiben. Im Falle des Erlöschens der männlichen Descendenz der ersten Linie tritt an deren Stelle die directe männliche Descendenz von Herrn Gerichtsherrn Onophrion Merian (dem Zweiten), geboren 1566. Dieselben Rechte sollen geniessen solche Descendenten weiblicher Seite von den in erster Linie Berechtigten, welche mit Genehmigung der zuständigen Behörden den Namen Merian annehmen und tragen. Sofern auch diese in zweiter Linie Berechtigten sämtlich aussterben würden, so sollen die direkten männlichen Nachkommen von Herrn Ratsherrn Walter Merian-Falkner, geboren 1558, insofern sie noch den Namen Merian tragen, berechtigt werden. Unterstützungen sollen an solche vorstehend beschriebenen Familienmitglieder, welche sich der selben bedürftig ausweisen, entweder in Form von jährlich wiederkehrenden Beiträgen oder in Beiträgen zu einem bestimmten Zwecke, z.B. zur anständigen Erziehung der Kinder, zu Universitätsstudien etc. verabreicht werden. Insofern von den in erster Linie Berechtigten niemand sich als dieser Unterstützung bedürftig zeigen würde, oder wenn die denselben verabreichten Unterstützungen 4/5 des jährlichen Zinsenertrags bei Weitem nicht erreichen sollten, so ist die Commission berechtigt, mit Genehmigung der Familiensitzung andern, den Namen Merian tragenden und der zweiten oder der dritten Linie angehörenden und der Unterstützung bedürftigen Personen solche zu verabreichen; doch sollen diese Beiträge nie zwei Fünftel des jährlichen Zinsenbetrages überschreiten. Die Commission ist berechtigt sofern sich Unterstützte der Hilfe durch ihren Lebenswandel unwürdig erweisen, ihm dieselbe ganz oder teilweise zu entziehen. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht untersteht und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Eingetragene Personen: Stadlin, Dr. Markus Walter, von Basel, Riehen, Bettingen und Zug, in Bettingen, Mitglied des Stiftungsrates (Rechnungsführer), mit Einzelunterschrift; Merian, Christoph Wilhelm, von Basel, in Stäfa, Mitglied des Stiftungsrates (Schreiber), ohne Zeichnungsberechtigung; Merian, Nicolas Peter, von Basel, in Meilen, Präsident des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung. | |||||
Fuente de datos
- Índice Central de Empresas (ZEFIX)
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