Errichtung und Betrieb von Aufbereitungsanlagen für Belagsmischgut im Strassenbau; die Gesellschaft kann Mischgut entwickeln, herstellen und verkaufen, Liegenschaften erwerben, belasten oder veräussern, sich an andern Unternehmungen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, beteiligen oder solche Unternehmungen erwerben oder gründen sowie im Inland Zweigniederlassungen errichten.