Betrieb von Warenhäusern; ist berechtigt zum Erwerb und Vertrieb von Waren aller Art im In- und Ausland; kann Liegenschaften vermieten; kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Unternehmungen beteiligen; ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten.