Führt als Vermittlerin Stellensuchende und Arbeitgebende zum Abschluss von Arbeitsverträgen zusammen; Zusammenführen ist gemeint als finales Handeln, mit dem einer Partei die Information übermittelt wird, dass eine oder mehrere Parteien an einem Vertragsabschluss interessiert sind; überlässt als Verleiherin ihre Arbeitnehmenden einem fremden Betrieb zur Arbeitsleistung; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke kaufen, verkaufen und verwalten.