Durchführung der Rückversicherung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG; kann andere Aufgaben im Bereich der Krankenversicherung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG und dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag VVG übernehmen, Liegenschaften und Beteiligungen erwerben und veräussern.