Betrieb eines Reisebüros für den Verkauf und die Vermittlung von Fahrausweisen für alle Arten von Verkehrsmitteln, für den Verkauf und die Vermittlung von Hotel- und Ferienarrangements sowie für die Durchführung aller übrigen in den Geschäftsbereich eines Reisebüros fallenden Geschäfte; kann sich an Unternehmen ähnlicher Art beteiligen, Grundeigentum erwerben und veräussern sowie Zweigniederlassungen errichten.