Beratung von Personalvorsorgeeinrichtungen und weiteren Personen, hauptsächlich in Fragen der allgemeinen Personalvorsorge, sowie im Bereich der allgemeinen privaten Assekuranz. Die Gesellschaft kann Vorsorgeeinrichtungen verwalten und versicherungstechnische Gutachten errichten sowie sich an anderen Gesellschaften mit gleicher oder ähnlicher Zweckbestimmung beteiligen.