Gewährung von Krediten aller Art, insbesondere Kredite zur Finanzierung von Effektengeschäften; kann Liegenschaften, Immaterialgüter und Beteiligungen an Gesellschaften erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft refinanziert sich weder über die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumsgeldern noch im wesentlichen Umfange bei Kreditinstituten.