Handel mit Motorfahrzeugen, insbesondere Automobilen unter Einschluss von Ersatzteilen und Zubehör, Betrieb von Autoreparaturwerkstätten sowie Ausführung aller Arbeiten und Vornahme aller Geschäfte, die mit dem Hauptzweck in Zusammenhang stehen; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie sich bei anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen.