Halten von Beteiligungen, insbesondere auf dem Gebiet des Baus und Betriebs von Gemeinschaftsantennenanlagen für Empfang und Verteilung von Radio- und Fernsehprogrammen sowie zur Deckung weiterer Übermittlungsbedürfnisse. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichwertige oder verwandte Unternehmen erwerben, sich mit solchen zusammenschliessen und Grundstücke erwerben oder weiterveräussern.