Führung einer Weinhandlung. Dazu gehören insbesondere die Herstellung und Kelterung sowie der Kauf und Verkauf von Qualitätsweinen und verwandten Erzeugnissen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, welche direkt oder indirekt mit diesem Zweck im Zusammenhang stehen und sich an anderen Unternehmungen der gleichen oder fremden Branchen beteiligen. Sie kann insbesondere auch Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern.