Betrieb eines Malergeschäfts. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und/oder finanzieren, im In- und Ausland Grundstücke erwerben, halten und veräussern und Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für verbundene Unternehmen und Dritte eingehen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.